In diesem Artikel wollen wir die Entscheidung fürs jeweilige Übersetzungsbüro näher betrachten, und zwar wie ist es bei der Wahl des Übersetzungsbüros zu verfahren, welche Informationen sind dem Angestellten des Übersetzungsbüros bei der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und was ist im Ergebnis zu erwarten.
Auswahl eines Übersetzungsbüros
Wenn Sie die Übersetzung der allgemeinen Tematik bestellen und dabei keine Lieferfriste festsetzen, so erhalten Sie im Ergebnis fast in 90 % Fällen eine sach- und qualitätsgemäß erfüllte Arbeit, vorausgesetzt, dass Sie sich für ein Übersetzungsbüro entschieden haben, das auf dem Markt der Übersetzerdienstleistungen langfristig fungieren will und sich alle Kräfte daransetzt, dem Kunden die qualitätsgerechte Übersetzung zur Verfügung zu stellen.
Heutzutage ist die Situation auf dem Markt der Übersetzerdienstleistungen so, dass von 100 ÜbersetzerInnen, die ihre Dienstleistungen anbieten und sich als „Übersetzer/in“ stolz vorstellen, in der Tat nur 1 bis 2 die qualitätsgerechte Übersetzung auf dem jeweiligen Fachgebiete übernehmen können.
Die Kunden sind es sich wohl bewußt, dass es keinen Sinn gibt, zu riskieren und die privaten ÜbersetzerInnen mit den Übersetzungen zu beauftragen, insbesondere, diejenige, die ihre Dienstleistungen im Internet auf Schritt und Tritt anbieten. Die fachlichen ÜbersetzerInnen geben keine Annoncen auf, die Übersetzungsbüros reißen sich um solche Fachleute.
Bestellempfehlungen
Also Sie wandten sich an ein Übersetzungsbüro. Gestatten Sie uns, Ihnen einige Ratschläge zu geben, um die Missverständnisse bei der Auftragserteilung verhindern zu können.
- Fragen Sie danach, ob die ÜbersetzerInnen nicht beschäftigt sind (bzw. in kurzer Zeit mit ihren Aufträgen fertig sind), die sich auf dem von Ihnen gefragten Fachgebiet spezialisieren. Manchmal wäre es sinnvoller, einige Tage abzuwarten, um dessen sicher zu sein, dass Ihr Auftrag von zuständigen FachübersetzerInnen übernommen wird.
- Wenn es sich bei Ihrem Auftrag um großes Volumen handelt, dann ersuchen Sie den Büroangestellten 2 bis 3 Seiten des übersetzten Textes (Entwurf) Ihnen vorläufig zur Verfügung zu stellen, sobald der/die Fachübersetzer/in dies schafft. Sie können die Termini abstimmen und vereinheitlichen, die Hinweise auf das gewünschte Format geben sowie, letzen Endes, verlangen, den/die Fachübersetzer/in ersetzen bzw. auf die Dienstleistungen dieses Übersetzungsbüros verzichten.
- Probeübersetzung. Hat sie keinen Sinn oder doch… Ja und… nein. Wenn Sie 1 bis 2 Seiten verschiedenen Übersetzungsbüros verschicken, dann heißt es, dass die erfahrensten und die solidsten Büros darauf verzichten können, da die Zeit ihrer Mitarbeiter viel kostet. Wenn auch Sie bereit sind, jedem Übersetzungsbüro für 1 bis 2 Probeseiten zu zahlen, bedeutet es gar nicht, dass eben der/die Fachübersetzer/in, der/die die Probeübersetzung erledigt hat, den Auftrag in vollem Umfang übernimmt. Von unserem Standpunkt ist die schrittweise Lieferung des Auftrages (der Rohübersetzung) die optimale Variante. Nur so können Sie den Auftrag auf jeder Stufe überwachen. Eigentlich vereinbaren die erfahrenen Büroangestellten die schrittweise Lieferung des Auftrages mit den ÜbersetzerInnen, insbesondere wenn es sich um einen umfangreichen Auftrag bzw. große Projekte handelt. Es lohnt sich, sich gegen jedes Risiko abzusichern.
- Verfügen Sie über die früher angefertigten Übersetzungen, dann sollen Sie diese dem verantwortlichen Büroangestellten unbeding zur Verfügung stellen, aber es lohnt sich nicht, mehr als 3 Seiten als Beispiel vorzulegen. Es ist nicht möglich, von der großen Übersetzung Gebrauch zu machen. Bestenfalls soll ein Glossar zur Verfügung gestellt werden, damit der/die Fachübersetzer/in den direkten Anweisungen in Bezug auf die Übersetzung der Fachtermini nachkommen kann. Jede einzelne Firma hat ihre eigenen Anforderungen, die gar nicht erratbar sind.
- Stellen Sie die Liste der Eigennamen mit der richtigen Schreibweise in der Zielsprache.
- Sind Sie mit der Qualität der Übersetzung zufrieden und die Absicht haben, mit dem gewählten Übersetzungsbüro in der Zukunft zusammenzuarbeiten, dann lohnt es sich, einen bzw. mehrere FachubersetzerInnen „für sich zu reservieren“, die einen oder mehrere Aufträge für sie bereits erledigt haben. In der Regel tun die Büroangestellten so was selbständig, aber diese sind nicht verpflichtet, Sie in Kenntnis zu setzen, wenn „Ihr“ Fachubersetzer/in beschäftigt oder verreist ist.
- Die Büroangestellten, die FachubersetzerInnen und die Korrekturleser setzen alle ihre Kräfte ein, um die Übersetzungen qualitätsgerecht anzufertigen, aber Ihre Beteiligung bei der Ausführung des Auftrages wird das Risiko der unsachgemäßen Erledigung der Übersetzung auf ein Mindestmaß reduzieren.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ratschlägen dienen zu können!
Mit freundlichen Grüßen, Geschäftsführung des Übersetzungsbüros „AventA“