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Neuigkeiten

17.05.2011

Legalisation durch die Botschaft von Vietnam

Ehemals gang Vietnam Kriege und Zerrüttungen durch, aber jetzt überrascht es durch schnelle Entwicklung in Wirtschafts- und Feriensektoren. Deshalb gibt es viele Urkunden, die die Übersetzung und Legalisation durch Botschaft brauchen...

29.04.2011

Das Übersetzungsbüro arbeitet nicht am 1-3.  und 9. Mai , vom 4. bis zum 6. Mai arbeiten wir nach dem gewöhnlichen Arbeitsablauf...

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Aktuelle Angebote

14.04.2011

Übersetzerschnellhilfe

Seit dem 15.04.2011 bietet das Übersetzungsbüro AventA das Angebot «Übersetzerschnellhilfe» an. Das Angebot ist gültig für Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunden...

04.03.2011

Das Geschenk vom Übersetzungsbüro AventA für Geschäftsdamen

Das Angebot für alle Frauen, die auf dem Gebiet der Finanzen und Rechtswissenschaft beschäftigt sind! Der Rabatt für Übersetzung dieser Thematik  beträgt 10%. Beeilen Sie sich, diese Gelegenheit vom 04. bis zum 18 März zu ergreifen... >>>

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen

Das Übersetzungsbüro 'AventA' bietet die folgenden Leistungen in der notariellen Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen an:

  1. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung
  2. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde
  3. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Fotokopie
  4. Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor Ort

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung

bzw. in juristischer Fachsprache - notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in.

Erforderliche Urkunden:

Urschrift bzw. ordnungsgemäße Abschrift.

Beurkundung:

Die Übersetzung wird entweder an die Urschrift der Urkunde, falls sie die Urschrift noch nötig haben werden, oder an die Abschrift der Urkunde geheftet. Dabei wird nur die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in, d.h. die Richtigkeit der Übersetzung beglaubigt.

Varianten:  

Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde

bzw. in juristischer Fachsprache - notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in mit der gleichzeitigen Beglaubigung der von der Urschrift gemachten Abschrift.

Erforderliche Urkunden:

Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird.

Beurkundung:

Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Abschrift der Ukrunde wird an die Übersetzung geheftet. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel 'Fotokopie' versehen, die Rückseite der Abschrift enthält die notarielle Beglaubigung: der Notar beglaubigt gleichzeitig die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in und die Richtigkeit der Abschrift.

Varianten:  

Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Abschrift

Erforderliche Urkunden:

Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird.

Beurkundung:

Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel 'Fotokopie' versehen, die Rückseite der Abschrift enthält den notariellen Stempel, somit wird die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt.

Varianten:  

Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor

Von dieser Leistung wird Gebrauch gemacht, wenn ein Ausländer eine Rechtshandlung beim Notar beurkunden läßt.

Erforderliche Urkunden:

Bestellung vor 1 bis 2 Tagen

Beurkundung:

vorausgesetzt, dass 50 % vom Gesamtwert des Auftrages vorausbezahlt wird.

Preis:  

Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Wichtig:

  • deutliche Angabe des Einsatzortes und der Uhrzeit, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen
  • die erforderliche Fachrichtung des/der Übersetzes/in gemäß Diplom genauer formulieren

Anforderungen an Urkunden und Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung

Für die Rückfragen in Bezug auf die erforderliche Beglaubigung von jeweiligen Urkunden und die Anforderung an die Ausfertigung der Urkunden und der Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne als Online-Beratung zur Verfügung.

B. Khmelnitskogo Str., 88-92, Kiew

Tel.: +38 044 288-28-69, 235-05-97

E-mail: aventa@aventa.com.ua




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Skype: aventa.ua